Anmeldung

Sie wohnen im Einzugsgebiet unserer Schule:

  • sie werden automatisch von der Schule angeschrieben und zu unserem Informationsabend zur Einschulung eingeladen.

 

Sie wohnen nicht im Einzugsgebiet unserer Schule / Sie wollen Ihr Kind ummelden:

  • Anruf im Sekretariat unserer Schule (Öffnungszeiten und Telefonnummer)
  • Antrag auf Ummeldung von der Einzugsschule besorgen und bei Anmeldung an der Schule am Stadtpark mitbringen

Schulwegeplan

Der Schulwegeplan soll helfen, den sichersten Schulweg für Ihr Kind zu finden.

Bitte gehen oder fahren Sie den Weg mit Ihrem Kinde mehrfach ab und weisen Sie auf besondere Gefahrenpunkte und Verkehrsregeln hin.

Versuchen Sie zu organisieren, dass Kinder gemeinsam zur Schule kommen.

Die Schule am Stadtpark befindet sich in der Schulstraße 22 und ist von folgenden Hauptstraßen umgeben.

 

Heiligen-Geist-Kamp

Aus Richtung des Heiligen-Geist-Kamp gelangen die Schüler/innen durch die Melanchtonstraße oder der Gustav-Adolf Straße in den Stadtpark und von dort in die Schulstraße.Im Heiligen-Geist-Kamp befindet sich eine Ampelanlage in Höhe der Gustav-Adolf Straße und eine an der Kreuzung zur Roeckstraße.

 

Travemünder Allee

Aus Richtung Travemünder Allee kommend gelangt man am sichersten an der Ampelanlage in Höhe der Adolfstraße in die Schulstraße.Eine weitere Ampelanlage befindet sich in Höhe der Tankstelle.Aus Richtung Gertrudenstraße gehen die Schüler/innen Richtung Konstinstraße bzw. über den Jerusalemsberg Richtung Travemünder Allee zur Ampel Höhe Adolfstraße und dann in die Schulstraße.

 

Roeckstraße

Aus Richtung Roeckstraße überqueren die Schüler/innen die Straße am sichersten an der Ampelanlage in Höhe der Schulstraße.


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Regelungen zum Datenschutz an der Schule am Stadtpark

(Stand: Mai 2018)

Die Schule ist kein öffentlicher Ort. Sie unterliegt damit bestimmten Schutzbedingungen zum Wohle der Kinder und der in ihr agierenden Personen.

Deshalb sind Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Internet fähigen Geräten notwendig.

Bei der Anmeldung des Kindes an der Schule am Stadtpark unterzeichnen die Eltern eine Erklärung, die den Umgang mit persönlichen Daten regelt (Fotoerlaubnis etc.)  

Benutzung von Handys, Kameras und Wearables

Es ist den Kindern erlaubt, ein Handy  am Vormittag mitzuführen. Das Handy darf während des Schulbesuchs und der Betreuungszeiten nicht verwendet werden und muss deshalb, sobald das Schulgelände betreten wird, ausgeschaltet sein.
Das Mitführen von digitalen Kameras ist Kindern während der Schulzeit und bei schulischen Veranstaltungen untersagt. Analoge Geräte oder Einmalkameras sind erlaubt.
Das Tragen von Wearables oder ähnlichen Geräten z.B. in Schulranzen ist untersagt.

Fotografieren und Filmen in der Schule

Fotografieren/Filmen im schulischen Kontext ist grundsätzlich für private Zwecke erlaubt (Erinnerungsfunktion für persönliche Zwecke).
Alle Eltern verpflichten sich, Fotos/Filme, die im Zusammenhang mit Schule aufgenommen werden und auf denen neben dem eigenen Kind auch andere Personen zu sehen sind, nur für persönliche Zwecke zu nutzen und diese nicht im Web, über soziale Netzwerke oder Messenger Dienste zu verbreiten.
Es besteht ein Verbot, während der Unterrichtszeit, auf schulischen Abendveranstaltungen/Versammlungen oder Elternabenden zu fotografieren oder zu filmen. Dieses beinhaltet auch Fotos von Schülerarbeiten im Gebäude.

Fotografieren auf Klassenfahrten und Ausflügen

Kindern ist es auf Klassenfahrten und Ausflügen untersagt, zu fotografieren oder zu filmen (Ausnahme mit analogen Kameras/Einmalkameras).
Fotografiert wird ausschließlich von Lehrkräften oder autorisierten Begleitpersonen.
Fotos werden mit einer schuleigenen Kamera oder einer genehmigten Kamera aufgenommen und  auf einer schuleigenen SD - Karte gespeichert.
Die Lehrkraft / die autorisierte Person löscht Bilder von Kindern, für die keine Fotoerlaubnis vorliegt.
Fotos werden auf CD gebrannt oder auf speziellem USB-Stick gespeichert und auf Wunsch an die Eltern, zur persönlichen Nutzung, weitergereicht.

Umgang mit Facebook und What’s App (weiteren Messenger Diensten)

Die Nutzung von Facebook ist für schulische Bereiche unzulässig.
Die Nutzung von Messenger- Diensten (insbes. What’s App) ist derzeit im Bereich von Schule datenschutzrechtlich verboten. Aus diesem Grunde ist eine Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern auf diesem Wege unzulässig.
Da Messenger - Dienste -wie z.B. What’s App - Daten synchronisieren, ist das Speichern personenbezogener Daten aus dem schulischen Kontext untersagt.

Deshalb ist es nicht erlaubt, z.B. Telefonnummern von Lehrkräften auf einem internetfähigen Gerät zu speichern, wenn gleichzeitig Messenger - Dienste genutzt werden.